Jeder eingelöste Gutschein nimmt automatisch an der jährlichen Verlosung teil. Die Verlosung findet in der Regel am Anfang des Jahres statt. Jeder Gutschein nimmt 1 x an der Jahresverlosung teil. Es gilt das Jahr des Einlösedatums.
Beispiel: Sie haben einen Gutschein im Zeitraum vom 01.01.-31.12.2024 bei einem Einkauf in Bremervörde eingelöst. Dieser gelangt in die Jahresverlosung 2024., die Anfang 2025 stattfindet. Die Gewinnnummern werden in der örtlichen Presse und auf dieser Website veröffentlicht. Sie haben nicht gewonnen? Dann drücken wir die Daumen für das nächste Mal.
Damit Sie keine Verlosung verpassen, notieren Sie sich das Einlöse-Datum auf Ihrem Kontrollabschnitt. Hier können Sie auch eine Telefonnummer angeben, unter der wir Sie im Falle eines Haupt-Gewinns erreichen können. Sämtliche Gutscheine, die im jeweiligen Jahr nicht gezogen wurden, werden im Anschluss vernichtet.
Weihnachts-Edition – Ihre Chance auf die Sonderverlosung!
Jedes Jahr gibt es eine exklusive Weihnachtsedition der Bremervörder Einkaufsgutscheine. Alle bis Ende Februar eingelösten Gutscheine nehmen automatisch an einer Sonderverlosung teil, die Anfang März stattfindet.
Selbstverständlich behalten die Gutscheine auch danach ihre volle Gültigkeit und können jederzeit in den teilnehmenden Bremervörder Geschäften eingelöst werden. Dieses gilt auch für Weihnachts-Gutscheine, die in den Vorjahren gekauft und bisher nicht eingelöst wurden.
Die Bremervörder Einkaufsgutscheine sind ab dem Kaufdatum drei Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Einlösung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der verbleibende Wert nicht eingelöster Gutscheine kann anschließend vom Bremervörder City- und Stadtmarketing e.V. für stadtfördernde Zwecke verwendet werden.
Der Gutscheinwert muss vollständig bei einem einzelnen Kauf verwendet werden. Eine Auszahlung des Restbetrags oder ein Umtausch in Bargeld ist ausgeschlossen.
Eine teilweise Einlösung des Gutscheins ist nicht möglich.




